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Mietspiegel
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortübliche Vergleichsmiete und hat seine
Gültigkeit im frei finanzierten Wohnungsbau. In Zusammenarbeit von Städten, größeren
Gemeinden und einschlägigen Interessengruppen, zu denen Mieter- und Vermieterverbände
sowie Immobilienmakler gehören, wird der Mietspiegel aufgestellt. Er bezieht sich immer auf
die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Unterschieden wird zwischen dem einfachen Mietspiegel
und dem qualifizierten Mietspiegel. Im einfachen Mietspiegel sind verschiedenen Kategorien
mit unterschiedlichen Gestaltungen aufgeführt. Mit Hilfe des einfachen Mietspiegels werden
die Eigenschaften einer Wohnung im Geltungsbereich beschrieben. So kann der Mietspiegel
zur Abschätzung des üblichen Mietzinses herangezogen werden. Der Mietspiegel richtet sich
nach dem Bezirk, in dem sich die Wohnung befindet, nach der Lage und dem Baujahr des
Hauses sowie nach der Qualität und Ausgestaltung der Ausstattung. Im Mietspiegel werden
die Eigenschaften der Wohnung bewertet und wirken sich somit auf vergleichbaren
Wohnraum aus. Der Vermieter einer Wohnung kann so besser die Miete einschätzen, die er
verlangen kann und der Mieter kann so die einzelnen Wohnungen besser miteinander
vergleichen. Auch bei einer Mieterhöhung spielt der Mietspiegel eine bedeutende Rolle, denn
er dient im Streitfall als Orientierungshilfe. Ein qualifizierter Mietspiegel wird alle zwei Jahre
an den Lebenshaltungskostenindex in Deutschland angepasst und muss alle vier Jahre neu
aufgestellt werden. Er richtet sich nach rein wissenschaftlichen Grundsätzen und muss von
den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter sowie der Gemeinde anerkannt werden. Im
Grunde enthält er die gleichen Angaben wie der einfache Mietspiegel, ist aber wesentlich
detaillierter beschrieben und richtet sich nicht nach Schätzungen, sondern nach
wissenschaftlichen Berechnungen.